skip to content


Aktuelle Nachrichten

ehebedingte Nachteile - ehebedingte Vorteile (17:14, 08.05.2012)

Number of comments:

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 07.03.2012 Az. XII ZR 145/09 entschieden, dass im Rahmen einer möglichen Unterhaltsbegrenzung nach § 1576 b BGB geprüft werden muss, ob ehebedingte Nachteile durch andere mit der Ehe verbundene Vorteile kompensiert werden. Der Leitsatz hierzu lautet:

 

Kann der Unterhaltsberechtigte in der Zeit nach Zustellung des Scheidungsantrages ehebedingt nicht das Einkommen erzielen, das er ohne Ehe hätte erzielen können, sind die daraus folgenden Rentennachteile im Rahmen des § 1578 b BGB grundsätzlich als ehebedingte Nachteile zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt aber, wenn sie durch andere mit der Ehe verbundene Vorteile kompensiert werden ( im Anschluss an Senatsurteil vom 08.Juni 2011 - XII ZR 17/09 - FamRZ 2011,1381 RN. 33)

Im Übrigen gilt:..... 

weiter lesen




<- ANFAHRT

Technisnche Realisierung und Fotografie: iQ-Medien.de

Ihr Anwalt für Erbrecht in Mannheim
 

 

Wir beraten Sie bei der Regelung und Gestaltung Ihrer Nachlassangelegenheiten. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Errichtung eines Testamentes oder Erb- vertrages. Wir prüfen Ihre Pflichtteilsansprüche und setzen diese erforderlichenfalls auch gerichtlich durch.

Unserer Tätigkeit erstreckt sich von der tatsächlichen und rechtlichen Abwicklung von Erbfällen bis hin zur Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, sowie in allen Fragen zum Erbrecht



Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Mannheim

Rechtsanwalt Emrich


Kontaktformular zur Erstberatung

Eine Erstberatung kostet zwischen EUR 100.- bis 190.- zzgl. ges. Mwst. je nach Dauer der Beratung.
Erfahrungsgemäß wird für eine Erstberatung im Erbrecht ein Zeitaufwand von 45 - 90 Minuten benötigt