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ehebedingte Nachteile - ehebedingte Vorteile (17:14, 08.05.2012)

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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 07.03.2012 Az. XII ZR 145/09 entschieden, dass im Rahmen einer möglichen Unterhaltsbegrenzung nach § 1576 b BGB geprüft werden muss, ob ehebedingte Nachteile durch andere mit der Ehe verbundene Vorteile kompensiert werden. Der Leitsatz hierzu lautet:

 

Kann der Unterhaltsberechtigte in der Zeit nach Zustellung des Scheidungsantrages ehebedingt nicht das Einkommen erzielen, das er ohne Ehe hätte erzielen können, sind die daraus folgenden Rentennachteile im Rahmen des § 1578 b BGB grundsätzlich als ehebedingte Nachteile zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt aber, wenn sie durch andere mit der Ehe verbundene Vorteile kompensiert werden ( im Anschluss an Senatsurteil vom 08.Juni 2011 - XII ZR 17/09 - FamRZ 2011,1381 RN. 33)

Im Übrigen gilt:..... 

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